Motorrad – A
Der Führerschein A berechtigt Sie zum Fahren:
- Motorrad mit einer Leistung von mehr als 35 kW
- Leichtmotorrad (125 cm³)
- Moped bis 50 cm³
- Leichtes Vierradfahrzeug mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³.
- Um ein dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer Leistung von mehr als 15 kW fahren zu dürfen, müssen Sie einen Führerschein der Klasse A besitzen und mindestens 21 Jahre alt sein.
- Es ist verboten, einen Anhänger mit einem Fahrzeug der Klassen AM, A1, B100, A2 und A zu ziehen. (Diese Bestimmung gilt für Lizenzen, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden.)
Bedingungen
Mindestalter: 20 Jahre
Seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines A2-Führerscheins sein
Preisliste
Ausbildung
Theorie und Praxis: 4 Stunden Unterricht

Dokumente für die Anmeldung
- Unterschrift des Bewerbers
Antrag Erhalt SNCA
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Aktuelle Fotografie (Typ Reisepass oder Personalausweis)
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, wenn der Aufenthalt in Luxemburg weniger als 5 Jahre beträgt