Motorrad – A2
Der A2-Führerschein berechtigt Sie zum Fahren:
- Motorräder mit einer Höchstleistung von 35 kW, die ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht ≤ 0,2 kW/kg aufweisen und nicht von einem Fahrzeug abgeleitet sind, das mehr als das Doppelte seiner Leistung entwickelt.
- Leichtmotorrad (125 cm³)
- Moped bis 50 cm³
- Leichtes Vierradfahrzeug mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³.
Bedingungen
Mindestalter: 17,5 Jahre mit elterlicher Erlaubnis
Preisliste
Ausbildung
Theorie: 12 Stunden min. + theoretische Prüfung
Praxis: 16 Stunden min. + praktische Prüfung
Praxis: 16 Stunden min. + praktische Prüfung
Bei Nichtbestehen der Theorie, 6 Pflichtstunden.
Bei Nichtbestehen der Praxis, 8 Pflichtstunden.
Erweiterung von A1 auf A2, 7 Stunden Theorie und Praxis.

Dokumente für die Anmeldung
- Unterschrift des Bewerbers
Antrag Erhalt SNCA
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Aktuelle Fotografie (Typ Reisepass oder Personalausweis)
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des vorhandenen Führerscheins
- Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, wenn der Aufenthalt in Luxemburg weniger als 5 Jahre beträgt